Gebühren
Die zu erhebenden Gebühren sind für alle deutschen Notare einheitlich in der so genannten Kostenordnung festgelegt. Die Gebühren orientieren sich am Geschäftswert und umfassen Beratung, Erstellung der Urkunde sowie die eigentliche Beurkundung. Jegliche Art von Gebührenvereinbarungen ist unzulässig.
